Hausrat- oder Gebäudeversicherung?
Welche Versicherung kommt denn nun für meine Schäden auf? Ich hab den Schaden doch nicht verursacht, warum ist dann meine Hausratversicherung zuständig?
Bei einem Brand steht grundsätzlich und zuerst die Wohngebäudeversicherung für die Schäden am Gebäude ein. Zum Beispiel an Wand- und Bodenbelägen (sofern erster begehbarer Bodenbelag), am Dach und am Mauerwerk. Ebenfalls zählen Türen und Fenster sowie Heizungen zum Gebäude.
Sind ebenfalls Kleidungsstücke, Elektrogeräte, nicht fest verbaute Möbel, wichtige Dokumente oder Wertsachen durch den Brand beschädigt, ist hierfür der Hausratversicherer zuständig.
Sofern die Wohnung, oder das Gebäude nicht mehr bewohnbar sind, so werden die Kosten der Auslagerung ebenfalls durch diese Versicherer übernommen. Für die Beräumung übernimmt der Gebäudeversicherer die Kosten bis zur Haustür, von dort an der Hausratversicherer. Ebenfalls übernimmt der Hausratversicherer die Kosten der Lagerhaltung und der Reinigung, bzw. der Instandsetzung des Mobiliars, der Reinigung der Kleidung, etc..
So gibt es unendlich viele unterschiedliche Deckungkonzepte der einzelnen Versicherer, jedoch sind die Deckungsbereiche immer klar definiert.
Abgrenzung: Was ist fest verbaut?
Nicht immer ist die Abgrenzung zwischen Hausrat und Gebäude einfach. Worunter fallen zum Beispiel Parkettböden, Einbauküchen, Badewannen oder Etagenheizungen? Gelten sie als fest verbaut oder als Hausrat?
Als Grundregel gilt: Befinden sich die genannten Dinge bereits von Anfang an im Gebäude, sind also bereits am Tag des Erstbezugs fest eingebaut, dann sind sie im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Gebäudeeigentümer ist zuständig. Werden Einbauküche oder Teppichboden hingegen nachträglich vom Mieter oder dem Wohnungseigentümer angeschafft, fallen sie unter die Hausratversicherung. Dann trägt der Mieter oder der Käufer der Wohnung das Risiko.
Werden Sachen lediglich ausgetauscht, etwa beim Wechsel eines Parkettbelags oder einer Etagenheizung, dann bleibt die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese Regeln sollen Mehrfachversicherungen verhindern und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sowie zwischen Eigentümer und Eigentümergemeinschaft vermeiden.
Sonderfall Einbauküche vs. Anbauküche
Zunächst bedarf es einer Erklärung, was genau unter einer Einbauküche zu verstehen ist. Einbauküchen sind Küchen, die individuell handwerklich hergestellt und so in das Gebäude eingefügt sind, dass eine Trennung vom Gebäude nicht ohne erheblichen Wertverlust möglich ist. Ob nun die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung zuständig ist, hängt davon ab, wer die Küche eingebracht hat. Stammt sie vom Gebäudeeigentümer, fällt die Küche unter die Wohngebäudeversicherung. Stammt sie vom Mieter, zählt sie zum versicherten Hausrat.
Weiterhin gibt es auch Anbauküchen, die deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Das sind Küchen, die serienmäßig produziert werden und lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst werden müssen. Diese Küchen zählen zum Hausrat und sind über die Hausratversicherung abgesichert. Einige Versicherer schließen Anbauküchen auch in die Wohngebäudeversicherung ein, sofern sie durch den Wohnungs- oder Hauseigentümer eingebracht wurden und der Mieter keine eigene Hausratversicherung besitzt.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest mit den Mauern verbunden ist. Die Hausratversicherung deckt hingegen die Einrichtung, sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ab.
Versicherungsbetrug:
Die Emnid-Umfrage der Top 10 der „Kavaliersdelikte“ hat es ans Licht gebracht: Jeder zehnte Deutsche findet Versicherungsbetrug verzeihlich. Mehr noch, immerhin fast zwei Drittel der Deutschen (62 Prozent) finden kleine Betrügereien prinzipiell in Ordnung. Dies hat eine aktuelle, repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag der Versicherungs-Plattform ergeben, die friendinsurance in Auftrag gegeben hat.
Der redliche Norden
Am ehrlichsten hält man sich dagegen in nördlichen Regionen wie Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, aber auch in Baden-Württemberg (alle 5 Prozent). „Versicherungsbetrug wird häufig als Kavaliersdelikt angesehen”, sagt Tim Kunde, Geschäftsführer und Mitgründer von Friendsurance. „Das jährliche Bezahlen des Versicherungsbeitrags ohne wahrnehmbare Gegenleistung führt bei manchen Versicherten zu einem Anspruchsdenken, dass man jetzt auch mal an der Reihe sei, etwas zurück zu bekommen.“
Rechtliche Konsequenzen
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Versicherungsbetrug ist eine Straftat und hat strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen.
Was für ein Widerspruch: Wie viele Bürger verurteilen die Straftaten von Kriminellen. Doch entwickeln einige eine ungeahnte Energie, wenn es um einen in ihren Augen lässlichen Betrug einer Versicherung geht. Dabei ist den Wenigsten klar: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Er ist eine Straftat. Und er hat strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen.
Es drohen zivilrechtlich:
Zahlungsverweigerung durch die Versicherung
Verlust des Versicherungsschutzes
Rückforderung der bereits bezahlten Leistungen und entstandenen Kosten
und strafrechtlich:
Erstattung einer Strafanzeige – immer häufiger auch bei kleineren Schäden
Bei Verurteilung Geldstrafen oder
Haftstrafen bis zu fünf bzw. zehn Jahren
Hochwasser 2013 – Versicherer zahlen 1,8 Milliarden an ihre Kunden
- forsa-Umfrage: 80 Prozent der Schäden wurden begutachtet, jeder zweite Befragte erhielt sofortige Vorschusszahlungen
- Versicherer unterstützten vielfach bei der Schadenbeseitigung
- Drei Viertel der versicherten Schäden in vermeintlich ungefährdeten Regionen
Nach einer aktuellen Analyse der Versicherungswirtschaft entstanden in den Fluten des Juni-
Hochwassers 2013 rund 140.000 versicherte Schäden in Höhe von circa 1,8 Milliarden Euro.
Das teilt der GDV heute in Berlin mit. Es ist die zweite Hochwasserkatastrophe innerhalb
von elf Jahren mit versicherten Schäden in Milliardenhöhe.
forsa-Umfrage: 80 Prozent der Schäden wurden begutachtet
Das Hochwasser hat in acht Bundesländern große Schäden hinterlassen.
Besonders betroffen waren Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Thüringen.
Die Versicherer richteten sofort Hotlines ein, bildeten Krisenstäbe und setzten
Schadenregulierer ein, die sie aus ganz Deutschland in den Überschwemmungs-
gebieten zusammenzogen. Wie die Hilfe vor Ort angekommen ist und welche konkreten
Erfahrungen die Betroffenen mit ihrem Versicherer bei der Schadenregulierung gemacht
haben, hat forsa im Auftrag des GDV analysiert. Anfang August wurden Versicherte dazu
in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern repräsentativ befragt:
- Bei der Erstberatung durch den Versicherer fühlten sich 90 Prozent der Befragten gut aufgehoben. Besonders zufrieden waren sie mit der Schnelligkeit und Kompetenz der Beratung.
- Knapp 80 Prozent der Befragten gaben an, dass sich ihr Versicherer innerhalb von
- wenigen Tagen um den Schaden gekümmert hat.
- Zum Zeitpunkt der Umfrage waren 80 Prozent der Schäden von Fachleuten begutachtet.
- Dabei hat jeder zweite Befragte eine Vorschusszahlung und konkrete Unterstützung zur Schaden-beseitigung erhalten, beispielsweise durch Vermittlung von Handwerkern oder Trocknungsfirmen.
Verzögern Versicherer Leistungen?
Versicherer würden berechtigte Leistungen verzögern oder sogar verweigern. Das ist der Vorwurf, über den verschiedene Medien in den letzten Monaten berichtet haben. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte vor diesem Hintergrund die Landesjustizverwaltungen sowie mehrere Verbände um eine Einschätzung zur aktuellen Regulierungspraxis gebeten.
Der GDV hat in den vergangenen Wochen aktuelle Zahlen und Fakten zum Regulierungsverhalten bei seinen Mitgliedsunternehmen erhoben. Die hohen Zufriedenheitswerte der Kunden und niedrigen Prozessquoten belegen, dass die Schaden- und Leistungsbearbeitung gut funktioniert. Für strategische Verzögerungen der Versicherer, wie in den Medien behauptet, gibt es also keine Anzeichen.